Vor­tritts­be­rech­tigt – kann ich ein­fach los­fah­ren?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich fuhr kürzlich mit dem Auto auf einer vortrittsberechtigten Strasse, als plötzlich ein Auto in die Strasse einbog. Ich bremste ab und verhinderte so eine Kollision. Hätte ich auch einfach auf meinem Vortritt beharren dürfen?

Nein. Sie hätten gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen und sich schuldig gemacht, wenn Sie auf Ihrem Vortritt beharrt hätten. Auch wenn Sie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern den Vortritt haben, müssen Sie die Geschwindigkeit immer den Umständen anpassen und anhalten können, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich diese nicht richtig verhalten werden. Der Fahrzeugführer darf immer nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten kann. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss sogar innerhalb der halben Sichtweite angehalten werden können.

Auf andere Rücksicht nehmen

Besondere Vorsicht ist gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten geboten, die den Gefahren im Strassenverkehr besonders ausgesetzt sind. Jedermann hat sich im Verkehr demnach so zu verhalten, dass er andere nicht behindert und auch nicht gefährdet. Es geht dabei um die Schadenverhütung, also darum, Unfälle mit Personen- und Sachschäden, wenn immer möglich, zu vermeiden.