Vor­ge­täusch­tes Schleu­der­trau­ma – was kann man tun?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein Kollege von uns ist seit einem Autounfall arbeitsunfähig geschrieben. Er beklagt ein Schleudertrauma. Jetzt hören wir, dass er die Beschwerden nur vortäuscht, sogar wieder mit dem Auto herumfährt. Was sollen wir tun?

Versicherungen erhalten immer wieder, nicht selten anonyme, Hinweise auf einen möglichen Versicherungsbetrug. Die Versicherungsgesellschaften nehmen solche Meldungen ernst und leiten diese an die interne Betrugsbekämpfungsabteilung weiter, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Die Versicherung wird im Interesse der Versichertengemeinschaft aber nur dann Massnahmen ergreifen, wenn ihr die Hinweise genügend konkret und glaubwürdig erscheinen.

Verdachtsfälle gut abklären und dann melden

Es ist nämlich nicht immer einfach zu beurteilen, ob und wann jemand, der an einer Krankheit oder an den Folgen einer Verletzung leidet, wieder berufstätig werden kann. Wenn man jedoch überzeugt ist, dass jemand zu Unrecht Versicherungsleistungen bezieht, so sollte man die betroffenen Stellen informieren. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Arbeitskollegen, der offenbar unzulässigerweise von Versicherungsleistungen des Vorsorgewerks des Arbeitgebers profitiert. Hier drängt sich eine Kontaktnahme mit der Personalabteilung des Arbeitgebers auf, welche die nötigen zusätzlichen Abklärungen durchführen und dann allenfalls die zuständige Versicherung informieren wird.