Vom Ho­tel zur Ver­fü­gung ge­stell­te Skis ge­stoh­len – haf­te ich?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Unser Hotel im Wintersportort stellt seinen Gästen Skis und Snowboards zur Verfügung. Während der Rast in einer Skihütte wurden mir die Hotelskis gestohlen. Übernimmt meine Privathaftpflichtversicherung den Schaden?

Das Zurverfügungstellen von Sportgeräten durch das Hotel stellt eine Zusatzleistung zum vereinbarten Arrangement dar. Es setzt einerseits eine Ausbildung des zuständigen Hotelpersonals im Hinblick auf die individuelle Einstellung der Sportgeräte voraus, weshalb dieser Service oft örtlichen Sportfachgeschäften überlassen wird. Als Benützer sind Sie anderseits verpflichtet, die Skis nach Ablauf der verein-barten Zeit komplett und in gleichem Zustand (abgesehen von der normalen Abnützung) zurückzugeben, wie Sie sie erhalten haben. Sie müssen zudem dafür sorgen, dass die Skis nicht gestohlen oder verwechselt werden. Es ist daher wichtig für Sie zu wissen, ob Sie haften bei einer Beschädigung oder einem Verlust und ob dafür ein Versicherungsschutz besteht. In der Regel kann das Hotel seine Verleihprodukte gegen Bruch oder Verschleiss auf markierten Pisten versichern – die Ver-sicherungsdeckung kann zudem die Risiken Verlust oder Diebstahl umfassen. Der genaue Deckungsumfang ist aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Hotelversicherung ersichtlich.

Privathaftpflichtversicherung hilft

Sofern Sie den Verlust der Hotelskis schuldhaft verursachten – indem Sie beispielsweise die Skis unbeaufsichtigt vor der Skihütte stehen liessen –, haften Sie allenfalls für den Schaden. Die schweizerischen Versicherer gewähren in solchen Fällen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherungs-Police in der Regel Versicherungsschutz, falls die Hotelskis lediglich für einige Tage benutzt werden. Bei der Versicherungsleistung würde aber der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Die Versicherung könnte ausserdem einen sogenannten Grobfahrlässigkeitsabzug vornehmen, falls Sie die Skis allzu sorglos deponiert hatten. Auf alle Fälle sollten Sie vor der Benutzung von Hotelskis in Ihrer Privathaftpflichtversicherungs-Police (Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB) nachschauen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht und bei Unklarheiten mit Ihrem Versicherungsberater sprechen.