Ver­si­che­rungs­ver­trag kün­di­gen – wie steht es mit den Fris­ten?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich will einen Versicherungsvertrag kündigen. Die nächste Kündigungsfrist ist der letzte Tag dieses Monats und das ist am nächsten Sonntag. Genügt es, wenn ich der Versicherung die Kündigung morgen Samstag eingeschrieben per Post zustelle?

Die Kündigung ist eine sogenannte einseitige Willensäusserung. Sie ist erst wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis hat. Sie muss spätestens am letzten Tag eines Monats bei der Gegenpartei eintreffen, damit die Kündigungsfrist eingehalten ist. Das Datum des Poststempels spielt keine Rolle. In der Regel können auf privatrechtlicher Grundlage abgeschlossene Versicherungsverträge unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Endet die vereinbarte Vertragsdauer also beispielsweise am 30. Juni, so muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im März beim Versicherer eintreffen, damit der Vertrag per 30. Juni aufgelöst werden kann.

Mit der Versicherung sprechen

Wenn Sie die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief am Samstag bei der Poststelle abgeben, so wird der Brief frühestens am darauffolgenden Montag der Versicherung zugestellt. Fällt der letzte Tag des Kündigungsmonats nun auf den dazwischenliegenden Sonntag, so kann sich der Versicherer auf die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist berufen und die Kündigung ablehnen. Abgesehen von dieser klaren Rechtslage empfiehlt es sich, nach einer Ablehnung der Kündigung wegen eines knapp verpassten Kündigungstermins noch das Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft zu suchen – insbesondere dann, wenn triftige Gründe für die Kündigung des Versicherungsvertrags vorliegen sollten.