Ver­nehm­las­sung zur Fest­set­zung des Bei­trags für die all­ge­mei­ne Krank­heits­ver­hü­tung

VernehmlassungenArchive22. November 2017

Die von den Versicherern und Kantonen getragene Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt beim Eidgenössischen Departement des Innern, den Zuschlag für Prävention auf der Krankenkassenprämie zu erhöhen. Ziel ist, die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten zu verringern.

Der Schweizerischer Versicherungsverband SVV lehnt die «Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung» und die damit verbundene geplante Verdoppelung der Beiträge zur Förderung der Verhütung von Krankheiten ab.

Angesichts der steigenden Ausgaben im Gesundheitsbereich sind Investitionen in die Prävention unbestritten und von grosser Bedeutung. Die beantragte Erhöhung der Präventionsbeiträge ist jedoch bei fehlender Transparenz darüber, wie und wozu die Mittel eingesetzt werden sollen, abzulehnen. Bevor Mittel gesprochen werden, braucht es ein Nachweiskonzept mit klaren Zielvorgaben, was erreicht werden soll.

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