Ver­kehrs­un­fall – braucht es im­mer die Po­li­zei?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Kürzlich kollidierte ich mit dem vor mir fahrenden Auto. Obschon nur Blechschaden entstand, wollte der Geschädigte die Polizei beiziehen. Schliesslich verzichteten wir darauf. Kann das Probleme mit den Versicherern geben?

Der Beizug der Polizei nach einem Verkehrsunfall ist nicht in jedem Fall erforderlich. Wenn niemand verletzt wurde und keine weiteren Schäden, beispielsweise durch ausgelaufenes Öl oder eine Kollision mit Leitplanken, entstanden sind, muss die Polizei nicht gerufen werden. Besteht aber ein Beteiligter trotz ausschliesslichem Blechschaden auf dem Beizug, sind alle betroffenen Personen zum Ausharren an der Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei verpflichtet.

Unfallprotokoll verwenden

Sofern der Unfallhergang sauber erfasst ist, werden Ihnen keine Probleme mit den Versicherern entstehen. Zur Feststellung des Sachverhaltes verwenden Sie vorzugsweise das mehrsprachige Unfallprotokoll, das Sie bei Ihrem Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer gratis anfordern können. Sorgfältig ausgefüllt und von den Unfallbeteiligten unterzeichnet, bietet es beste Gewähr für die einfache und rasche versicherungstechnische Erledigung eines Blechschadenfalles. Noch wichtiger ist das Unfallprotokoll im Ausland: Häufig weigert sich nämlich die Polizei bei blossem Blechschaden, an der Unfallstelle zu erscheinen.