Der Schweizerische Versicherungsverband ist enttäuscht vom heutigen Entscheid des Nationalrats, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser hatte dem Parlament eine insgesamt gute und ausgewogene Vorlage präsentiert. Mit der Rückweisung hat der Nationalrat nichts gewonnen – nur Zeit verloren.
Zürich, 22. September 2010 – Nachdem die vorberatende Kommission des Nationalrats die insgesamt ausgewogene Vorlage des Bundesrates beraten, zerpflückt und mit Leistungskürzungen angereichert hatte, schwenkte sie schliesslich in vielen Punkten wieder auf die Linie des Bundesrates ein. Doch vor allem zwei Punkte blieben bis zuletzt stark umstritten: Die Anhebung des Mindestinvaliditätsgrades und die Senkung der Bandbreite des höchstversicherten Verdienstes.
Anstatt nun die Vorlage zu beraten und die umstrittenen Leistungskürzungen abzulehnen, wies der Nationalrat die gesamte Vorlage an den Bundesrat zurück. Das ist bedauerlich. Gewonnen hat er dadurch nichts, aber Zeit verloren für eine notwendige Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Und er hat die Chance verpasst, das UVG endlich an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung anzupassen.
Das UVG hat seit seiner Inkraftsetzung am 1. Januar 1984 keine grundlegenden Änderungen erfahren. Die Rechtsgrundlagen anderer Sozialversicherungen indes haben sich in dieser Zeit stark gewandelt. Es wäre deshalb richtig gewesen, wenn der Nationalrat nun die erforderlichen Anpassungen auch im UVG vorgenommen hätte. Er hätte zahlreiche Rechtsunsicherheiten beseitigen und für bisherige Änderungen in der Durchführung der Unfallversicherung die notwendige Rechtsgrundlage schaffen können.