Un­ter­ver­si­chert – ist der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter schuld?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wir sind nicht sicher, ob unser Hausrat und unser Geschäftsinventar im Falle eines Schadens richtig versichert sind. Übernimmt unser Versicherungsberater die Verantwortung bei einer allfälligen Unterversicherung?

Der Versicherungsberater kennt die verschiedenen Versicherungsprodukte und weiss auch, welche Versicherungslösungen im konkreten Fall in Frage kommen. Vielleicht kann er seinen Kunden aufgrund seiner Erfahrungen sogar gewisse Anhaltspunkte liefern, wie hoch der Wert der zu versichernden Sachen etwa sein dürfte. Die Verantwortung für die Wertrichtigkeit der Versicherungssumme trägt aber der Kunde, der auch entscheiden kann, ob er einen sehr umfassenden Versicherungsschutz wählen oder einen Teil des Risikos ganz oder teilweise selber tragen will. Ein lückenloser Versicherungsschutz wird grundsätzlich nur dann erreicht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dem Neuwert aller versicherten Gegenstände entspricht. Ein Beispiel: wird ein Hausrat im Wert von 60’000 Franken nur mit 30’000 Franken deklariert, so würden in der Regel auch Einzelschäden entsprechend entschädigt (ein Fernseher mit einem Neuwert von 1'000 Franken wäre also nur zu 500 Franken versichert).

Kunde bestimmt die Versicherungswerte

Der Versicherungsberater berät Privatpersonen und Firmenkunden aus allen möglichen Bereichen in Finanz- und Versicherungsfragen nach bestem Wissen und Gewissen. Zudem stellen die Versicherungsgesellschaften hilfreiche Inventarformulare zur Verfügung, die dem Kunden eine Zusammenstellung der Versicherungswerte erleichtern. Die Verantwortung für die korrekte Bewertung der zu versichernden Sachen (Vollständigkeit und Richtigkeit der eingesetzten Versicherungswerte) kann der Versicherungsberater dem Kunden aber nicht abnehmen. Wie könnte er auch die Wiederbeschaffungspreise verschiedenster Produktionsanlagen, den Marktwert von Tieren, den Handelswert von Kunst, die Wiederaufbaukosten von Gebäuden oder den Neupreis von Kleidern, Möbeln und Schmuck während des kurzen Beratungsgesprächs einfach so aus dem Ärmel schütteln? Der Kunde hat nach Unterzeichnung des Antragsformulars noch die Möglichkeit zur Berichtigung von Versicherungssummen: wenn er die Police erhält, kann er umgehend eine sich allenfalls nachträglich aufdrängende Anpassung der Werte verlangen.