Un­fall mit Ge­schäfts­auto auf Pri­vat­fahrt – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich darf mit der Erlaubnis meines Arbeitgebers das Geschäftsauto für private Fahrten benützen. Bezahlt meine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich das Auto bei einer Privatfahrt beschädige?

Für den Schaden am Auto Ihres Arbeitgebers besteht kein Versicherungsschutz durch Ihre Privathaftpflichtversicherung, da Forderungen des Arbeitgebers explizit von der Deckung ausgeschlossen sind. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten in der Privathaftpflichtversicherung – entweder gegen Mehrprämie oder in der Grunddeckung integriert – aber eine Deckung für die «gelegentliche, nicht regelmässige Benützung fremder Motorfahrzeuge» an; damit Versicherungsschutz besteht, müssen also gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie eine nicht regelmässige Benützung des Motorfahrzeuges. Diese Versicherungslösung bietet einen guten Schutz, wenn Sie beispielsweise einmal das Fahrzeug eines Bekannten ausleihen.

Vollkaskoversicherung notwendig

Für den Schaden am Auto Ihres Arbeitgebers kommt also nur eine allenfalls bestehende Vollkaskoversicherung auf. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass Arbeitgeber für ihre Motorfahrzeuge, welche sie Mitarbeitenden auch für private Fahrten zur Verfügung stellen, eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Es ist empfehlenswert, sich vor dem Ausleihen eines Geschäftsautos für eine private Fahrt zu erkundigen, ob der Arbeitgeber über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt.