Un­fall mit ge­lie­he­nem Au­to – wer muss den Scha­den be­zah­len?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich habe das Auto meines Nachbarn ausgeliehen, um meinen Sohn vom Flughafen abzuholen. Dabei habe ich einen Auffahrunfall verursacht. Wer muss nun für die Schäden aufkommen?

Die Schäden am Auto des Dritten wird die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn übernehmen. Eventuell muss er einen Bonusverlust hinnehmen. Die daraus entstehende Mehrprämie übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung. Für den Schaden am Auto Ihres Nachbarn sind Sie verantwortlich.

Gebrauch fremder Autos mitversichern

Sie können sich gegen die finanziellen Folgen absichern, indem Sie in der Privathaftpflichtversicherung den gelegentlichen Gebrauch fremder Autos allenfalls (zu einer moderaten Prämie) einschliessen. Ihr Versicherer wird dann die Reparaturkosten für das Auto des Nachbarn übernehmen, nach Abzug eines vertraglich vorgesehenen Selbstbehalts. Falls Ihr Nachbar über eine Vollkaskoversicherung verfügt, wird diese den Schaden an seinem Auto übernehmen, wobei sie den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt abziehen und eine Bonus-Rückstufung vornehmen wird (sofern keine Bonusschutzdeckung abgeschlossen wurde). Auch für diese Beträge wird Ihre Privathaftpflichtversicherung einstehen, wenn der gelegentliche Gebrauch fremder Fahrzeuge mitversichert ist.