Un­fall in Fern­ost – wer be­zahlt die Re­pa­tri­ie­rungs­kos­ten?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich plane eine Reise nach Asien. Wenn ich unterwegs schwer verunfalle und nach Hause transportiert werden muss, wer bezahlt die hohen Kosten der Heimschaffung? Gibt es spezielle Reiseversicherungen?

Die obligatorische berufliche Unfallversicherung entschädigt die Kosten für eine Repatriierung bis zu einem Höchstbetrag von 25’200 Franken. Dieser Betrag wird in manchen Fällen nicht ausreichen, und daher empfiehlt es sich, vor einer grösseren Reise sorgfältig zu prüfen, wie die Reiserisiken am besten versichert werden können. Über 15 Versicherungsgesellschaften bieten in der Schweiz geeignete Reiseversicherungen für die meisten Reiseprojekte und -destinationen an. So wird eine Assistance-Versicherung nicht nur die Heimschaffungskosten übernehmen, sondern auch die nicht selten recht komplizierte Repatriierung organisieren. Rettungskosten, Notfalltransporte zum Arzt oder zum nächsten Spital sowie zusätzliche Unterkunftskosten können ebenfalls versichert werden. Da bei einem schweren Unfall die Reise abgebrochen wird, entschädigt Sie eine Annullationskostenversicherung für die verlorenen Reisetage. Einige Versicherer bezahlen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Wiederholungsreise. Das sind nur einige Beispiele für Absicherungsmöglichkeiten von speziellen Reiserisiken.

Umfassender Versicherungsschutz für grosse Reisen

Stellen Sie sicher, dass möglichst alle grösseren Risiken einer Reise in ferne Länder durch die Reiseversicherung abgedeckt werden. Nehmen Sie also rechtzeitig vor der Abreise mit Ihrem Versicherungsberater Kontakt auf, damit er Ihnen eine für Ihr Reisevorhaben massgeschneiderte Versicherungslösung anbieten kann.