In meinen Ferien am Roten Meer entging ich mit viel Glück einem Unfall beim Tauchen. Wie steht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz? Wäre ich durch die berufliche Unfallversicherung bei einem Unfall gedeckt?
Bei einem Unfall während des Sporttauchens in den Ferien sind Sie durch Ihre UVG-Unfallversicherung nur dann voll gedeckt, wenn Sie nachweisbar alle einschlägigen Regeln des sorgfältigen Tauchens beachtet haben. Eine Kürzung oder gar eine Verweigerung von Geldleistungen der Versicherung ist möglich, wenn Sie einen Tauchgang ohne fachkundige Begleitung, unter Benützung einer ungenügenden oder schlecht unterhaltenen Ausrüstung oder in eine Tiefe von über 40 Metern unternehmen.
Private Unfallversicherung für Tauchsportrisiken
Für die Deckung von Unfallfolgen eines privaten Tauchgangs durch die UVG-Unfallversicherung müssen – neben der Einhaltung der erwähnten selbstverständlichen Vorsichtsmassnahmen – auch die Voraussetzungen erfüllt sein, dass das Schadenereignis überhaupt als versicherter Unfall gilt. Ein Dekompressionsschaden zum Beispiel müsste die Folge einer plötzlich auftretenden äusseren Einwirkung sein, wie falsche (oder panische) Reaktion auf einen unvermittelten Sichtverlust wegen aufgewirbeltem Sand oder auf die unerwartete Präsenz eines grossen Raubfisches. Wegen der limitierten Deckung von Folgen eines Unfalls beim Sporttauchen in der Freizeit durch die obligatorische berufliche Unfallversicherung empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu ergänzen, die den speziellen Risiken des Tauchsports so weit wie möglich Rechnung trägt.