Un­fall beim Grüm­pel-Tur­nier – wer haf­tet?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich wurde an einem Hobby-Fussballturnier gefoult und muss nun am Knöchel operiert werden. Das Foul geschah nicht absichtlich. Muss der betreffende Spieler dennoch dafür haften?

Wer an einem Fussballturnier teilnimmt, der weiss, dass er damit ein gewisses Risiko auf sich nimmt. Dies ist übrigens nicht nur beim Fussball so, sondern auch bei einer Reihe von anderen Sportarten. Dass der andere Spieler Sie gefoult hat, war natürlich ein unerlaubtes Verhalten und wurde daher vom Schiedsrichter geahndet. Mit normalen Fouls muss man im Rahmen eines Fussballspiels allerdings rechnen. Der Spieler, der ein solches begeht, hat sich zwar fussballerisch unkorrekt verhalten, rechtlich trifft ihn aber in der Regel kein Verschulden. Vor allem dann nicht, wenn das Foul wie in Ihrem Fall unabsichtlich begangen wurde.

Schadenersatz bei groben Fouls und Tätlichkeiten

Anders verhält es sich bei groben Fouls und Tätlichkeiten. Hier dürften die Voraussetzungen für eine Haftpflicht oft gegeben sein, wenn es zur Verletzung eines Mitspielers kommt. In solchen Fällen kann nicht nur der verletzte Spieler selber Schadenersatz verlangen. Ein Rückforderungsrecht für die Auslagen steht auch dem Unfallversicherer zu.