Un­fall auf ver­schmutz­ter Stras­se – haf­tet Stras­sen­ei­gen­tü­mer?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich kam kürzlich mit meinem Auto von der Strasse ab und streifte die Leitplanke. Der Strassenabschnitt war nach einem Unwetter stark verschmutzt und rutschig. Das Auto wurde stark beschädigt. Haftet der Eigentümer der Strasse?

Im Gesetz steht, dass Sie die Fahrweise und Geschwindigkeit immer den äusseren Verhältnissen anpassen müssen. Gerade nach einem Unwetter muss besonders vorsichtig gefahren werden, da mit rutschigen Stellen gerechnet werden muss. In Ihrem Fall können Sie kaum den Eigentümer der Strasse verantwortlich machen. Zwar haftet er im Grundsatz wie der Eigentümer eines Gebäudes für Schäden, die zum Beispiel durch mangelhaften Unterhalt verursacht werden. Bezüglich Strassenunterhalt dürfen aber nicht allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Den Unterhaltsdiensten ist es nicht möglich, die Strassen jederzeit in einem sauberen Zustand zu halten. Entsprechend wird dies vom Gesetz nicht gefordert. Es kann deshalb auch in Ihrem Fall nicht von einem mangelhaften Unterhalt ausgegangen werden.

Vollkasko deckt den Schaden

Es stellt sich deshalb für Sie die Frage, ob Sie allenfalls über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Nur diese würde den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug decken, wobei der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt in Abzug gebracht und eine Bonus-Rückstufung erfolgen würde (sofern keine Bonusschutzdeckung abgeschlossen wurde).