Um­zugs­scha­den aus Ge­fäl­lig­keits­dienst – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich half einem Freund beim Zügeln und liess dabei seinen Fernseher fallen. Der kaputte Fernseher kann nicht mehr repariert werden. Bezahlt jetzt meine Privathaftpflichtversicherung meinem Freund einen neuen Fernseher?

Wenn Sie haftpflichtig werden, dann müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Da Sie Ihrem Freund ohne Vergütung beim Umzug geholfen haben, handelt es sich um einen Gefälligkeitsdienst, bei dem der Gesetzgeber von einer reduzierten Haftung ausgeht.

Haftung nur für Zeitwert

Alle Gebrauchsgegenstände verlieren mit der Zeit an Wert, so auch der Fernseher, welchen Sie fallen liessen. Generell gilt in der Haftpflichtversicherung der Zeitwert. Je nach Alter des Fernsehers und dessen Zustand wird daher der Haftpflichtversicherer einen Abzug vornehmen oder einen beschädigten Fernseher sogar als voll amortisiert betrachten. Dies kann gerade bei Geräten der Unterhaltungselektronik nach verhältnismässig kurzer Zeit der Fall sein, je nach Modell und Preis aber nach maximal etwa 10 Jahren.