Tou­rist ver­ur­sacht Ski­un­fall – was muss das Un­fall­op­fer tun?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein ausländischer Skifahrer missachtete FIS-Regeln und stiess mit mir zusammen. Ich brach ein Bein und wurde per Heli ins Spital geflogen. Meine UVG-Unfallversicherung will nun die Adresse des Unfallverursachers. Wieso?

Die obligatorische Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers steht für die finanziellen Folgen des Unfalles ein, wie Heilungskosten, Erwerbsausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital. Diese Versicherung wird aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, der Versicherung bei diesem Regress zu helfen, indem Sie ihr die nötigen Informationen über den Unfallhergang liefern. Dazu gehören Name und Adresse des Unfallverursachers. Diese Angaben sind auch für Sie wichtig, um beim Verursacher allenfalls nicht von Ihrem Versicherer übernommene Unfallkosten einzufordern.

Unfallrapport der Pistenpatrouille

Wenn bei einem Skiunfall Dritte beteiligt sind, so sollte, wenn immer möglich, eine Pistenpatrouille beigezogen werden. Diese erstellt dann einen Rapport über den Unfallhergang, in dem alle nötigen Informationen (wie die Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und -zeugen) festgehalten werden. Dies bedingt natürlich, dass der Unfallverursacher bis zum Eintreffen der Patrouille auf dem Unfallplatz bleibt. Auch ausländische Skifahrer haben oft in ihrem Land eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Schäden aus einem von ihnen verursachten Unfall aufkommt.