To­tal­scha­den am Au­to – wie wer­de ich ent­schä­digt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Bei einem Zusammenstoss wurde mein fast 8-jähriges, liebevoll unterhaltenes Auto total beschädigt. Mich trifft keine Schuld am Unfall. Was bezahlt mir die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers?

Das Fahrzeug wird nach dem Schadenereignis im Auftrag der Haftpflichtversicherung des Schädigers durch einen Fahrzeugexperten besichtigt. Dieser beurteilt den Schaden und stellt fest, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Für die Vermögenseinbusse wird Sie die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des schuldigen Automobilisten entschädigen. Die Entschädigung erfolgt zum sogenannten Zeitwert, also zum Marktwert, den das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles hatte. Der Zeitwert oder Marktwert wird aufgrund bewährter und anerkannter Richtlinien bestimmt. Unter anderem werden dabei der Fahrzeugtyp, die Ausrüstung des Autos, das Fahrzeugalter, die Abnutzung (z.B. gefahrene Kilometer), der allgemeine Zustand (z.B. durchgeführte Services, Zustand der Pneus) und die Bedingungen im Occasionsmarkt berücksichtigt. Nicht entschädigt wird allerdings ein allfälliger emotionaler Wert des Autos für Sie als Besitzer. Sie können über den Ihnen ausbezahlten Betrag frei verfügen, also beispielsweise die Auszahlung auch als Beitrag an den Kauf eines neuen Autos oder zur Finanzierung einer ganz anderen Anschaffung benutzen.

Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz

Sofern Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, so wird diese Versicherung für den Totalschaden einen allfällig vertraglich vereinbarten Zeitwertzusatz entschädigen. Diese Entschädigung kann den Zeitwert übersteigen und Ihnen so die Anschaffung eines Fahrzeugs erlauben, dessen Wert über demjenigen des totalbeschädigten Autos liegt.