Teu­res Werk­zeug ge­stoh­len – haf­tet der Ar­beit­neh­mer?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich arbeite mit teuren Werkzeugen. Mein Arbeitgeber hat mich zu besonderer Vorsicht angehalten und angedroht, ich würde bei einem Diebstahl für den Verlust haften. Stimmt das, und wie kann ich mich dagegen versichern?

Mit teurem Gerät muss man natürlich sorgsam umgehen. Generell gilt jedoch, dass das mit einer Arbeit verbundene Risiko zu Lasten des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers geht. Je nach Art der Arbeit sind grössere oder kleinere Schäden und Verluste nicht zu umgehen, und diese sind vom Arbeitgeber in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.

Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie bei einem allfälligen Verlust eines Werkzeuges nur ein leichtes Verschulden trifft, kann der Arbeitgeber Sie dafür nicht belangen. Anders sieht es aus, wenn Sie allzu sorglos mit den Ihnen anvertrauten Gegenständen umgegangen sind, Sie also ein schweres Verschulden an einem Schaden trifft. In so einem Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für einen grösseren oder kleineren Teil des Schadens belangen. Die Privathaftpflichtversicherung des Arbeitnehmers wird in einem solchen Fall keine Leistungen erbringen, da es sich um einen Schaden durch Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt. Kommt es in der Folge zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so fallen diese in der Regel in den Deckungsbereich einer Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung würde Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützen und im Falle eines Gerichtsverfahrens allenfalls auch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.