Ter­ror­an­schlä­ge – wer be­zahlt die Rei­se-An­nul­lie­rungs­kos­ten?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich beabsichtige, im Herbst Badeferien zu machen. Wer kommt für die Kosten auf, wenn die Reise zwei Tage vor Abflug wegen Terroranschlägen in diesem Land annulliert werden müsste?

Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung mit Annullierungskosten-Deckung. Sie können aber auch zusammen mit dem Reisearrangement eine Annullierungskosten-Versicherung für diese Reise abschliessen. Damit sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten gedeckt, wenn Sie die Reise beispielsweise wegen Streik, inneren Unruhen, Quarantäne, Epidemie oder Elementarereignissen am Zielort nicht antreten können. Terroranschläge gelten als innere Unruhen, womit die Annullierung durch die Versicherung gedeckt ist. Beachten Sie, dass die Deckung nicht gewährleistet ist, wenn bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung die Lage vor Ort kritisch war und deshalb mit der Annullierung der Reise jederzeit gerechnet werden musste.

Reisehinweise des EDA beachten

Orientieren Sie sich vor der Buchung einer Reise über die aktuell gültigen Reiseempfehlungen auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (www.eda.admin.ch). Sie hält für jedes Land nützliche Information bereit, die Ihrer eigenen Sicherheit dienen.