Sturm weht Blu­men­topf vom Bal­kon – wer be­zahlt Schä­den?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Eine Böe wehte einen nur leicht befestigten Blumentopf von meinem Balkon. Glücklicherweise gab es keine Schäden. Was wäre passiert, wenn der Topf einen Passanten verletzt hätte? Welche Versicherung wäre dann zuständig für die Schadenregulierung gewesen?

Es gilt vorerst festzustellen, wie stark die Gewitterböe war. War es eine Böe, wie sie immer wieder bei Gewittern vorkommt, so kann man Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, den Blumentopf allzu sorglos auf dem Balkonbrett abgestellt zu haben. Wenn Sie den Topf nicht so befestigt haben, dass er «normalen», also immer wieder auftretenden Böen standhalten kann, werden Sie haftpflichtig. Anders würde es sich bei einem so genannten Jahrhundertunwetter mit ausserordentlich starken Böen verhalten: Hier könnte man von «höherer Gewalt» sprechen, und Sie wären nicht haftpflichtig.

Privathaftpflichtversicherung einschalten

Als Benutzer Ihrer Wohnung bzw. des Balkons könnten Sie allfällige Ansprüche einer geschädigten Person Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden, die sich mit diesem Fall befassen wird. Die Versicherung wird Ihre Haftpflicht überprüfen und gegebenenfalls den Schaden bezahlen. Denkbar ist, dass ein geschädigter Passant die durch den Vorfall entstandenen Heilungskosten, Taggelder etc. seiner Unfallversicherung oder Krankenkasse anmeldet, die bei Vorliegen einer Haftpflicht Ihrerseits auf Sie bzw. Ihre Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen könnte. Für den durch eine normale Gewitterböe zerstörten Blumentopf müssen Sie selber aufkommen. Hätte es sich dagegen um einen Sturm gehandelt (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abgedeckt), so wäre der Schaden am Topf über die gesetzlich geregelte Elementarschadenversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung abgedeckt – wobei zu beachten ist, dass bei dieser Deckung zurzeit ein Selbstbehalt von 500 Franken besteht.