Strom­aus­fall be­schä­digt Tief­kühl­pro­duk­te – wie ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Nach einem Stromausfall musste ich alle Tiefkühlprodukte entsorgen. Das ging ins Geld, hatte ich doch in der Truhe grosse Fleischvorräte gelagert. Ist dieser Schaden allenfalls in der Hausratversicherung abgedeckt?

Durch den Ausfall der Stromzufuhr oder durch einen unbeabsichtigten Ausfall des Kühlgerätes können die gesamten tiefgefrorenen Vorräte ungeniessbar werden. Eine allfällige Entschädigung würde ausgerichtet, wenn Sie zum Beispiel den Unterbruch der Kühlung nicht bemerkten und deshalb das Tiefkühlgut nicht rasch anderweitig lagern konnten.

Versicherungsschutz überprüfen

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind Schäden am Tiefkühlgut wegen eines unbeabsichtigten Ausfalls des Kühlgerätes durch die Hausratversicherung (im Rahmen der entsprechenden Versicherungssumme und eines allfälligen Selbstbehalts) gedeckt. Über den genauen Deckungsumfang orientieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Hausratversicherungsvertrags. Sollte in Ihrem Vertrag keine Deckung für Schäden am Tiefkühlgut vorgesehen sein, so lohnt sich allenfalls der Abschluss einer entsprechenden Zusatzdeckung – je nach Wert der in Ihrer Tiefkühltruhe gelagerten Vorräte. Für Auskünfte über die Möglichkeiten einer solchen Zusatzdeckung wenden Sie sich am besten an Ihren Versicherungsberater.