Stel­lung­nah­me zur Re­vi­si­on des Gleich­stel­lungs­ge­set­zes

VernehmlassungenArchive22. November 2017

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV lehnt die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und damit einen staatlichen Eingriff in die Lohnstrukturen der Unternehmen ab. Die Massnahme ist unverhältnismässig.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Gleichstellung von Mann und Frau ein und hat in den letzten Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen entsprechend zu optimieren. Eine gesetzlich geregelte Lohnanalyse mit Kontrollorganen bedeutet

  • eine unverhältnismässige Einschränkung der unternehmerischen Freiheit aber auch der Selbstverantwortung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und damit
  • einen schwerwiegenden Eingriff in den traditionell vergleichsweise flexiblen Arbeitsmarkt und ein liberales Arbeitsrecht in der Schweiz
  • zusätzliche administrative Auflagen für alle Unternehmen
  • zusätzliche Kosten für die Wirtschaft durch die Kontrolle der Lohnanalysen, die sich kaum in die direkte Wertschöpfung des Unternehmens umsetzen lassen.

Dokument herunterladen