Re­vi­si­on Da­ten­schutz­ge­setz: Re­form­be­darf un­be­strit­ten

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Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz revidieren und hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision will die Transparenz von Datenbearbeitungen erhöhen. Der SVV anerkennt den Reformbedarf des Datenschutzgesetzes. In einer Stellungnahme schreibt er welche wichtigen Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV stimmt der Stossrichtung der Revision des Datenschutzgesetzes grundsätzlich zu. Es sind jedoch namhafte Anpassungen notwendig, damit Unternehmen das neue Gesetz in der Geschäftspraxis sinnvoll anwenden und sich weiterentwickeln können. Das gilt unter anderem für die Informationspflichten und die vorgesehenen Sanktionen.

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