Ich beabsichtige, im kommenden Winter das Speedflying auszuprobieren. Zahlt die berufliche UVG-Versicherung bei einem Unfall oder muss ich mich dafür zusätzlich versichern?
Speedflying ist eine Kombination aus Skifahren und Gleitschirmfliegen. Die Speedflyer heben mir ihren Schirmen phasenweise vom Boden ab und erreichen Geschwindigkeiten von über 100 Kilometern pro Stunde. Für die Ausübung braucht es ein Brevet. In einigen Wintersportgebieten (zum Beispiel in St. Moritz) ist diese Sportart verboten. Wenn Sie Speedflying betreiben wollen, gehen Sie ein besonderes Risiko ein, und die Sportart wird als absolutes Wagnis bezeichnet. Wie bei anderen solchen Risikosportarten wäre es nicht angebracht, wenn hier die Kosten eines Unfalles auf eine breite Gefahrengemeinschaft überwälzt würden, die auf «normale» Unfallrisiken ausgerichtet ist. Die obligatorische Unfallversicherung, die Sie als Arbeitnehmer schützt, wird daher bei einem Unfall ihre Geldleistungen von Gesetzes wegen um die Hälfte kürzen oder sogar ganz verweigern.
Sonderrisiko vor Teilnahme versichern
Einige Gesellschaften versichern solche Wagnis-Sportarten. Beim Antrag für eine entsprechende individuelle Unfallversicherung sind die geplanten Risikosportarten detailliert anzugeben. Die gewünschte Versicherungsdeckung erfordert eine spezielle Prämienkalkulation, die den Sonderrisiken Rechnung trägt. Bei bereits abgeschlossenen Unfallversicherungen muss abgeklärt werden, ob der geplante «Kick-Sport» allenfalls versichert ist – wenn nicht, sollten Sie rechtzeitig vor dem ersten «Speedflying» für eine entsprechende Anpassung der Police sorgen. Wahrscheinlich wird die Zusatzdeckung einen Prämienzuschlag zur Folge haben. Ohne diese Abklärungen und Absicherungen laufen Sie Gefahr, bei einem Unfall nicht genügend versichert zu sein.