Som­mer­zeit – Rei­se­zeit: Rich­tig ver­si­chert in die Fe­ri­en

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für viele die lang ersehnte Zeit für Reisen und Erholung. Damit die Ferien auch bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht zum Stress werden, empfiehlt sich vor Reiseantritt der Abschluss einer geeigneten Reiseversicherung. Je nach Reisehäufigkeit, Reiseziel, Reisedauer und Transportart lohnt sich eine speziell auf die geplante Reise zugeschnittene Versicherungslösung.

Zürich, 16. Juli 2012 – Um grossen Umtrieben und bösen Überraschungen bei unvorhersehbaren Ereignissen auf Reisen vorzubeugen, empfiehlt sich, vor Reiseantritt eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Mit einer Annullationskosten-Versicherung übernimmt die Versicherung Kosten, wenn bereits gebuchte Ferien aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder schweren Verletzung nicht angetreten werden können oder verschoben werden müssen. Durch eine Annullationskosten-Versicherung sind auch die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten gedeckt, wenn eine Reise beispielsweise wegen Streik, inneren Unruhen, Quarantäne, Epidemie oder Elementarereignissen am Zielort nicht angetreten werden kann. Allerdings ist die Deckung nicht gewährleistet, wenn bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung die Lage vor Ort kritisch war und deshalb mit der Annullierung der Reise jederzeit gerechnet werden musste.

Reisehinweise des EDA beachten

Massgeblich, ob die Lage am Reiseziel kritisch ist oder nicht, ist die jeweilige Beurteilung durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. Es lohnt sich, sich vor der Buchung einer Reise über die aktuell gültigen Reiseempfehlungen auf der Website des EDA zu orientieren (www.eda.admin.ch). Sie erhält für jedes Land nützliche Informationen bereit, die der Sicherheit der Reisenden dienen.

Umfassender Versicherungsschutz für grosse Reisen

Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt sicherzustellen, dass möglichst alle grösseren Risiken einer Reise – vorab in ferne Länder – durch eine Reiseversicherung abgedeckt werden.

Im Krankheitsfall werden im Ausland nur Leistungen für notfallmässige Behandlungen ausgerichtet. Bei Reisen in europäischen Staaten können die notwendigen medizinischen Leistungen in der Regel bezogen werden, wenn die durch die Krankenversicherer ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen wird. Allerdings bezahlt die obligatorische Grundversicherung im Ausland maximal den doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Innerhalb Europas genügt diese Deckung in den meisten Fällen. Bei Reisen in Länder mit ausserordentlich hohen Behandlungskosten wie den USA, Kanada, Australien oder Japan, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz dringend zu empfehlen. Die Grundversicherung deckt in der Regel den Rücktransport in die Schweiz nicht; bei Rettungstransporten ins nächste Spital im Ausland zahlt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten, maximal 500 Franken pro Jahr. Auskünfte über Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer erteilen.

Wird bei einem Unfall im Ausland die Repatriierung notwendig, entschädigt die obligatorische berufliche Unfallversicherung diese bis zu einem Höchstbetrag von etwas über 25 000 Franken. Dieser Betrag wird in manchen Fällen nicht ausreichen. Mit einer Personen-Assistance-Versicherung übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für Rettung und Notfall-Rücktransporte, die Mehrkosten für Transporte und Unterkünfte, sondern auch die Kosten für nicht beanspruchte Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch.

Bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen auf Reisen im europäischen Ausland sorgt die Fahrzeug-Assistance dafür, dass Reisende schnell Hilfe erhalten. Gedeckt sind Kosten für die Pannenhilfe, Mehrkosten für Transport und Unterkunft während der Reparatur und für die Weiter- oder Heimreise bei einem Totalschaden. Vor Abschluss einer Fahrzeug-Assistance-Versicherung lohnt sich abzuklären, ob eine solche Deckung nicht bereits besteht: Manche Autoversicherer bieten diese Deckung zusammen mit der obligatorischen Motorfahrzeugversicherung an. Für bestimmte Automarken offerieren gar die Fahrzeughändler Fahrzeug-Assistance-Versicherungen zu günstigen Konditionen – bei Pannen innerhalb der Schweiz sogar als Gratis-Leistung.

Für Schäden, die Autoreisende Dritten im Ausland verursachen, kommt die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf. Trotzdem sollte man vorher abklären, welche Dokumente für den Grenzübertritt benötigt werden. Einige Staaten verlangen noch die als «Grüne Karte» bezeichnete Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge, die bestätigt, dass ein umfassender Versicherungsschutz im Ausland besteht (www.nbi.ch/gruene-karte-003-020601-de.htm). In der Regel geben die Versicherer die Grüne Karte nach Vertragsabschluss automatisch ab. Manche Staaten verlangen gar den örtlichen Abschluss einer – zeitlich limitierten – Versicherungsdeckung. Bei Reisen in Staaten, die dem Versicherungsabkommen nicht angehören (ausserhalb der EU/EWR-EFTA), sollte der Motorfahrzeug-Versicherungsschutz individuell und explizit mit der eigenen Motorfahrzeugversicherung abgeklärt werden.

Bei Miete eines Fahrzeugs im Ausland sind die Vertragsbedingungen massgeblich für den Versicherungsschutz. Oft beinhaltet der Mietvertrag auch eine entsprechende Kasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung.

Fehlgeleitetes Reisegepäck kann Betroffenen grosse Umtriebe verursachen. Der entsprechende Schaden ist entgegen der weit verbreiteten Meinung generell nicht in der Grunddeckung der Hausratversicherung mitversichert, kann aber bei vielen Versicherern über eine entsprechende Zusatzdeckung im Rahmen der Hausratversicherung mit einer Reisegepäckversicherung abgesichert werden. Wichtig ist, dass die Versicherung einen Kostenvorschuss für sofort erforderliche Einkäufe leistet. Bleibt Gepäck verschwunden, vergüten Fluggesellschaften einen eher geringen Betrag, der sich nach dem Gewicht des verschwundenen Gepäcks bemisst. Wenn Flug und Unterkunft beim selben Veranstalter gebucht wurden, kann gemäss Pauschalreisegesetz und internationalen Übereinkommen allenfalls ein Teil des Schadens beim Reiseveranstalter eingefordert werden.

Wer vor Reiseantritt eine Auslands-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfällen oder Vertragsverletzungen geschützt. Der Auslands-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kautionen und Prozessentschädigungen.

Kosten optimieren mit Jahres-Reiseversicherung

Wenn jemand oft unterwegs ist, können die Kosten von Einzel-Reiseversicherungen die Prämie für eine Jahres-Reiseversicherung rasch übersteigen. Jahres-Reiseversicherungen bieten das ganze Jahr ununterbrochen Versicherungsschutz, unabhängig davon, wie viele oder wie ausgedehnte Reisen unternommen werden. Das macht den Abschluss von Einzel- oder Arrangementverträgen überflüssig, und bei spontaner Abreise fällt so die Sorge um genügenden Versicherungsschutz weg. Wichtig ist jedoch, dass die versicherte Summe ausreicht. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV rät, im Gespräch mit dem Versicherungsberater abzuklären, ob sich der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnt und ob die versicherte Summe auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Nützliche Tipps für alle Reisenden:

  • Vor der Reise einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, lohnt sich: Wie ist die bestehende Versicherungsdeckung? Vor Neuabschlüssen: Was wird genau gedeckt?
  • Klären Sie mit ihrem persönlichen Versicherungsberater ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz sowie spezifische Versicherungslösungen, die Ihre individuellen Bedürfnisse am besten decken.
  • Versicherungsausweise auf der Reise dabeihaben: Reiseversicherungen, Europäische Krankenversicherungskarte, «Grüne Karte».
  • Bei Autoreisen gehört zusätzlich das in vielen Sprachen erhältliche Europäische Unfallprotokoll ins Reisegepäck.
  • Zusätzliche Abklärungen des Versicherungsschutzes bei Reisen ausserhalb der EU/EWR-EFTA.
  • Bei Autoreisen: Informationen des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz (NBV): www.nbi.ch/dokumente-003-0206-de.htm.
  • Reiseempfehlungen des EDA: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV wünscht allen eine unbeschwerte Reise!