Skis aus Ein­stell­hal­le ge­stoh­len – wel­che Ver­si­che­rung be­zahlt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wir sind von einer Auslandreise zurückgekommen und mussten feststellen, dass unsere fast neuen, teuren Skis aus der Einstellhalle gestohlen wurden. Uebernimmt eine Versicherung den Schaden?

Einstellhallen sind keine geeigneten Aufbewahrungsorte für diebstahlgefährdete Sachen. Obwohl die Tore der meisten Tiefgaragen nach einer gewissen Zeit automatisch wieder schliessen, können sich Unbefugte problemlos Zutritt zu den Abstellplätzen verschaffen und diese nach verwertbaren Sachen durchsuchen. Vor allem in grösseren Parkgaragen können die Diebe ziemlich unauffällig agieren. Je wertvoller die in Einstellhallen eingelagerten Sachen sind, umso grösser wird das Risiko eines Diebstahls. Ähnliches gilt übrigens auch für wertvolle Gegenstände, die zwar im Innern von abgeschlossenen Fahrzeugen, aber von aussen sichtbar im Passagierraum liegen.

Hausrat- oder Spezialversicherung zuständig

Die Diebstahldeckung in der Hausratversicherung ist für die Sachen des privaten Gebrauchs zuständig. Abzuklären ist, ob für die neuen Skis allenfalls noch Versicherungsschutz aufgrund einer beim Kauf abgeschlossenen Skiversicherung besteht. Die Versicherer werden an den genauen Umständen des Schadenhergangs interessiert sein und von Ihnen verlangen, dass Sie den Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen. Je nach dem wird eine Entschädigungskürzung geprüft; vor allem dann, wenn besonders wertvolle Sachen allzu sorglos aufbewahrt worden sind. Zudem wird der vertragliche Selbstbehalt in Abzug gebracht. Es lohnt sich also in jedem Fall, teure und damit diebstahlgefährdete Sachen nicht einfach auf dem Abstellplatz der Tiefgarage zu lagern, sondern diese zu versorgen und unter Verschluss aufzubewahren.