Ski­fah­ren ab­seits der Pis­ten – wie bin ich un­fall­ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Bezahlt die Versicherung die volle Leistung, wenn ich bei einer Abfahrt abseits markierter Pisten verunfalle? Werden für solche Risiken Zuschläge erhoben? Muss ich vor Aufnahme einer neuen Risikosportart den Versicherer informieren?

Beim Fahren abseits einer markierten Piste geht der Wintersportler, wie bei einer Reihe anderer Extremsportarten (beispielsweise dem Speedflying, dem Base-Jumping und dem Snowrafting), ein beträchtliches Risiko ein. Je nach Können des Einzelnen und der örtlichen Situation kann dieses Risiko unterschiedlich gross sein. Bei jeder noch so seriösen Beurteilung der Gefahrenlage lässt sich aber gerade beim Fahren abseits markierter Pisten ein Restrisiko aufgrund der aktuellen Schnee- und Witterungsbedingungen nicht ausschliessen. Es liegt auf der Hand, dass bei einem Unfall die Überwälzung der Folgekosten auf die Allgemeinheit eine Grenze finden muss. So können in der obligatorischen Unfallversicherung die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und sogar verweigert werden, wenn die Ausübung eines Extremsports als Wagnis angesehen werden muss. Dies ist bei der Abfahrt abseits markierter Piste insbesondere dann der Fall, wenn sportübliche Regeln und Vorsichtsgebote schwerwiegend missachtet werden. Die Liste der von den UVG-Unfallversicherungen als Wagnis behandelten Sportarten wird aufgrund der ständig neu entdeckten Risikosport-Varianten periodisch ergänzt.

Prämienzuschläge oder Risikoausschluss

Im Antrag für Unfall- und Krankenzusatzversicherungen sowie für Lebensversicherungen wird öfters nach dem Betreiben von Extremsportarten gefragt. Wird dies bejaht, muss allenfalls ein Prämienzuschlag entrichtet werden. Es kann auch sein, dass das Risiko von der Versicherung völlig ausgeschlossen wird. Vor der Ausübung einer neuen Risikosportart empfiehlt es sich daher dringend, bei bereits abgeschlossenen Personenversicherungen abzuklären, ob und wieweit der geplante Sport versichert ist – unter Umständen muss mit einer Prämienerhöhung für die Deckung der zusätzlichen Sonderrisiken gerechnet werden. Ohne diese Rückfrage beim Versicherer besteht für den Extremsportler das Risiko, bei einem Unfall ohne eine genügende Versicherungsdeckung dazustehen.