Si­cher­heit beim Pri­vat­pool und Bio­top – was muss ich vor­keh­ren?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Bei privaten Schwimmbädern und Biotopen passieren immer wieder Unfälle. Gerade Kinder sind oft unvorsichtig und unterschätzen die Gefahren der künstlichen Wasserflächen. Was muss ich als Pool- oder Biotopbesitzer tun, um die Risiken zu minimieren?

Ungesicherte Swimmingpools, Gartenteiche und Biotope stellen eine grosse Gefahr für Kinder oder Nichtschwimmer dar. Es ist Aufgabe des Werkeigentümers, die Anlage korrekt zu sichern und dafür zu sorgen, dass keine Gefährdung von seinem Pool ausgeht. Ist damit zu rechnen, dass Kinder ohne Erlaubnis zum Pool gelangen können, muss der Eigentümer zusätzliche Schutzmassnahmen treffen. Vor allem Kleinkinder sind gefährdet. Pools weisen steile Randpartien auf und sind besonders beliebt als Tummelplätze. Während des Aufenthalts am Wasser müssen Kleinkinder daher immer beaufsichtigt werden (in Reichweite). Wenn das Schwimmbad nicht benutzt wird, drängen sich eine solide Abdeckung und/ oder andere bauliche Schutzvorkehren auf. Auch bei Biotopen und Teichen muss damit gerechnet werden, dass sich Kleinkinder unbeaufsichtigt den Wasserflächen nähern. Diese Kinder sind sich der besonderen Gefahren dieser Anlagen nicht bewusst und müssen daher durch geeignete Massnahmen (wie Zäune oder andere bauliche Vorkehren) vor Unfällen geschützt werden. Es gilt vor allem zu verhindern, dass Kleinkinder in den tieferen Wasserbereich oder im Winter auf brüchiges Eis gelangen können. Im Falle von Personenschäden infolge mangelhafter Schutzmassnahmen haftet der Eigentümer aufgrund der strengen Werkeigentümerhaftung gemäss Artikel 58 des Obligationenrechts.

Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

Bei Einfamilienhausbesitzern sind die Haftpflichtrisiken eines Pools in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Steht der Swimmingpool dagegen im Miteigentum von mehreren Parteien, so empfiehlt sich der Abschluss einer Gebäude-Haftpflichtversicherung. Die Eigentümer sollten sich den Versicherungsschutz auf alle Fälle durch den Versicherungsberater bestätigen lassen und ausserdem die bfu-Tipps beachten (siehe. bfu-Fachdokumentation 2.026 «Gewässer»www.bfu.ch).