Selb­stän­dig­er­wer­bend – kann ich mich frei­wil­lig UVG-ver­si­chern?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich bin seit kurzem Selbständigerwerbender und nicht obligatorisch unfallversichert. Was kann ich tun, um mich zu versichern? Ich möchte einen möglichst umfassenden Schutz gegen Unfallfolgen erwerben.

Als Arbeitgeber und Selbständigerwerbender im Sinne der AHV-Gesetzgebung fallen Sie nicht unter die obligatorische UVG-Versicherung. Sie können aber freiwillig der UVG-Versicherung beitreten. Dieser freiwilligen UVG-Versicherung können sich Selbständigerwerbende mit oder ohne Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienmitglieder von Selbständigerwerbenden anschliessen, soweit diese Familienmitglieder nicht bereits unter das Obligatorium fallen. Sie müssen in diesem Fall die freiwillige Versicherung für sich sowie für die mitarbeitenden Familienmitglieder bei jenem Versicherer beantragen, bei dem auch Ihr Personal nach den Bestimmungen des UVG versichert ist (Privatversicherer oder SUVA). Der Umfang der Versicherung und die versicherten Leistungen in der freiwilligen UVG-Versicherung entsprechen grundsätzlich jenen der obligatorischen Versicherung.

Invaliditätsrisiko überprüfen

Ein Unfall kann gravierende Folgen haben. Ein zusätzlicher Schutz gegen das Invaliditätsrisiko kann bei einer privaten Versicherungsgesellschaft erworben werden, beispielsweise durch die Versicherung eines Invaliditätskapitals. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsfachmann beraten.