Schnee­rutsch vom Dach be­schä­digt Au­to – wer haf­tet?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Als ich nach einem Arztbesuch im Winterkurort zu meinem auf einem offiziellen Parkfeld abgestellten Auto zurückkehrte, war dieses durch eine Dachlawine stark beschädigt worden. Wer kommt für den Schaden auf?

Der Hauseigentümer hat seine Liegenschaft so zu unterhalten, dass keine Drittpersonen zu Schaden kommen. Allerdings muss der dazu nötige Aufwand im Rahmen des Zumutbaren bleiben. In Ihrem Fall sollte man deshalb abklären, ob das Dach auf der Strassenseite mit Schneefängern versehen ist und ob es regelmässig vom Schnee geräumt wurde. Zudem wäre zu prüfen, ob Sie beim Parkieren mit einem einfachen Blick die Gefahr eines Schneerutsches vom Dach hätten erkennen können – wenn beispielsweise der Schnee schon weit über den Dachrand hinaushing. Dann hätte man von Ihnen erwarten dürfen, dass Sie den bedrohten Parkplatz meiden und eine andere Parkiermöglichkeit suchen würden. Könnte der Hauseigentümer nachweisen, dass er alles ihm Zumutbare unternommen hatte, um den Schaden zu vermeiden, so würde er von seiner Haftpflicht ganz entlastet; beispielsweise bei anhaltendem starken Schneefall im Gebirge, der die Schneeräumkapazitäten klar übersteigt.

Teilkaskoversicherung hilft

In Ihrem Fall ist eine Haftung des Grundeigentümers aber nicht auszuschliessen. Sie können ihn daher bitten, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung anzumelden. Noch einfacher für Sie ist es allerdings, wenn Sie die Beschädigung Ihres Autos Ihrer Teilkaskoversicherung melden. Diese wird den Schadenfall mit Ihnen direkt regeln und später, je nach Verschulden des Hauseigentümers, allenfalls Rückgriff auf den Haftpflichtigen oder dessen Versicherung nehmen.