Ich besitze ein Motorboot. Um zum Motorboot zu gelangen, muss ich mit einem Beiboot zur Boje rudern. Wie steht es mit der Versicherung, wenn ich mit dem Ruderboot einen Schwimmer übersehe und verletze?
Grundsätzlich besteht in der Schweiz für Schiffe ein Haftpflichtversicherungs-Obligatorium. Von der Versicherungspflicht gemäss Art. 153 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) ausgenommen sind jedoch Schiffe ohne Maschinenantrieb, Rafts unter 2.5 m Länge und Segelschiffe ohne Motor bis zu einer Segelfläche von 15 m2. Dies aber nur, wenn sie nicht zu gewerbsmässigen Zwecken verwendet werden. Private Schiffe ohne Motor, wie beispielsweise Schlauchboote, Ruderboote und Surfbretter, sind somit von der besonderen Versicherungspflicht befreit.
Schäden durch Privathaftpflichtversicherung gedeckt
Die Privathaftpflichtversicherung deckt in aller Regel das Haftpflichtrisiko von Schiffen, die nicht obligatorisch versichert sein müssen. Sehen Sie aber zur Vorsicht in Ihrer Police nach, ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) diesen Versicherungsschutz auch vorsehen. Die AVB der Privathaftpflichtversicherungen sind bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften nämlich unterschiedlich formuliert. Anders verhält es sich, wenn Sie mit Ihrem Motorboot einen Schaden verursachen: Hier ist die spezielle Bootshaftpflichtversicherung zuständig. Ihr Versicherungsberater gibt Ihnen gerne Auskunft, ob Sie als Bootsbesitzer richtig versichert sind.