Rei­se­ge­päck fehl­ge­lei­tet – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Beim Hinflug in die Ferien wurde mein Reisegepäck fehlgeleitet. Ich musste mir deshalb neue Sachen kaufen. Übernimmt meine Hausratversicherung diesen Schaden?

Ein Schaden infolge fehlgeleitetem Gepäck ist in der Grunddeckung der Hausratversicherung generell nicht versichert. Auch die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» alleine bietet hier keinen Versicherungsschutz, da es sich bei fehlgeleitetem Gepäck nicht um einen Diebstahl handelt. Bleibt Ihr Gepäck verschwunden, erhalten Sie von der Fluggesellschaft einen eher geringen Betrag vergütet, der sich nach dem Gewicht des verschwundenen Gepäcks bemisst. Sofern Sie den Flug und die Unterkunft zusammen beim gleichen Veranstalter gebucht haben, können Sie gemäss Pauschalreisegesetz und internationalen Übereinkommen allenfalls sogar einen Teil Ihres Schadens beim Reiseveranstalter einfordern.

Reisegepäckversicherung als sinnvolle Zusatzdeckung

Wenn Sie grossen Umtrieben und bösen Überraschungen vorbeugen wollen, sollten Sie eine Reisegepäckversicherung abschliessen. Viele Versicherer bieten heute eine entsprechende Zusatzdeckung im Rahmen der Hausratversicherung an. Dieser Versicherungsschutz begleitet Sie während dem ganzen Jahr auf Ihren grossen und kleinen Reisen. Sie können aber auch eine speziell auf die geplante Reise zugeschnittene Reisegepäckversicherung wählen. Vergewissern Sie sich in jedem Fall, dass die Versicherung einen Kostenvorschuss für sofort erforderliche Einkäufe leistet.