Ra­ser­un­fäl­le beim Au­to­fah­ren – zahlt die Ver­si­che­rung?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich habe gehört, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei Raserunfällen bald nicht mehr zahlen werden. Stimmt das? Werde ich bei stark überhöhter Geschwindigkeit dann ohne den nötigen Versicherungsschutz sein?

Haftpflichtschäden werden aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes von der Versicherung direkt mit dem Geschädigten erledigt. In Bezug auf das Fehlverhalten eines Lenkers, das zu einem Rückgriff der Versicherung führt, wurde jedoch die gesetzliche Grundlage unter anderem bei Raserunfällen verschärft. Die Behörden und die Versicherer beurteilen jeden Raser-Tatbestand aufgrund der konkreten Umstände, der Gesetze und der herrschenden Rechtsprechung.

Vorsichtiges und gesetzeskonformes Fahren

Hauptziele des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes «Via sicura» sind weniger Todesopfer und Verletzte auf Schweizer Strassen. Mit einer Reihe von Massnahmen soll deshalb die Verkehrssicherheit erhöht werden. Eine dieser Massnahmen hat die Bekämpfung der Raserunfälle zum Ziel. So sieht eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes seit Anfang 2015 vor, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen von Gesetzes wegen verpflichtet sind, auf den fehlbaren Lenker (unabhängig von der Versicherungsdeckung) Rückgriff zu nehmen, wobei der Schwere des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person Rechnung zu tragen sind. Fälle von Raserei auf den Strassen werden von den Versicherern sehr streng beurteilt und der schuldige Fahrer muss also auch mit gravierenden Konsequenzen in finanzieller Hinsicht rechnen.