Pri­va­ter Swim­ming­pool – wie ver­mei­de ich Un­fäl­le?

VersicherungsratgeberArchive30. November 2017

Ich plane den Bau eines Swimmingpools im Garten. Wie verhält es sich mit der Haftpflicht des Eigentümers? Wie kann ich verhindern, dass unbeaufsichtigte Kinder verunfallen? Und wie muss ich mich versichern?

Ungesicherte Swimmingpools, Gartenteiche und Biotope stellen eine grosse Gefahr für Kinder oder Nichtschwimmer dar. Es ist Aufgabe des Werkeigentümers, die An-lage korrekt zu sichern: Er muss dafür sorgen, dass bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Gefährdung von seinem Pool ausgeht. Ist damit zu rechnen, dass Kinder ohne Erlaubnis zum Pool gelangen können, dann muss der Eigentümer spezielle Schutzmassnahmen treffen.

Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung

Beim Einfamilienhausbesitzer sind die Risiken eines Pools in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Der Eigentümer eines neuen Pools sollte sich diesen Versicherungsschutz durch den Versicherungsberater bestätigen las-sen und ausserdem die Tipps der Beratungsstelle für Unfallverhütung beachten (Broschüre «Gewässer – Tipps zur Sicherung von Kleingewässern», anzufordern via www.bfu.ch).