Po­cket-Bikes auf der Stras­se – ver­bo­ten und nicht ver­si­chert

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Junge Erwachsene brausen immer öfters auf kleinen Motorrädern mit hohem Tempo durch unser Quartier. Sind sie ausreichend versichert, wenn etwas passiert?

Die Pocket-Bikes finden eine immer grössere Verbreitung. Ihre Anhänger üben diesen Sport auf abgesperrten Plätzen und Kart-Pisten aus. Die Bikes verfügen über Motoren mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und erreichen Geschwindigkeiten bis 120 Stundenkilometer. Die Benutzung der Pocket-Bikes auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist jedoch äusserst gefährlich und deshalb strikte verboten. Sie haben keine Kontrollschilder und es gibt daher keine Versicherungspflicht. Auch die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers würde bei einem Unfall keine Deckung gewähren.

Kleine Flitzer – hohes Unfallrisiko

Wird in Ihrem Quartier ein Fussgänger angefahren und verletzt, fehlt dem Lenker des Pocket-Bikes also der Schutz einer Haftpflichtversicherung. Das kann für ihn sehr teuer werden: Zwar würde die Unfallversicherung des verletzten Fussgängers bezahlen, aber dann Rückgriff auf den haftbaren Schadenverursacher nehmen und ihre Schadenzahlungen von ihm zurückverlangen. Verletzt sich der Pocket-Bike-Lenker selber, reduziert seine Unfallversicherung allenfalls ihre Geldleistungen. Das Fahren mit Pocket-Bikes sollte also nur auf dafür vorgesehen Pisten ausgeübt werden, und vorgängig müsste der Pocket-Bike-Fahrer seine Versicherungssituation mit dem Versicherungsberater abklären.