Paar zieht zu­sam­men – was ist vor­zu­keh­ren?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich wohne alleine, werde jedoch demnächst mit meiner Freundin zusammen eine gemeinsame Wohnung beziehen. Können wir unsere Versicherungen für den Hausrat und die Privathaftpflicht zusammenlegen, um so in den Genuss günstigerer Prämien zu kommen?

Grundsätzlich sind die Versicherungsverträge erst nach Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer kündbar. Streng rechtlich müssten Sie daher den jeweiligen Ablauf der Vertragsdauer abwarten, um die bestehenden Verträge aufzuheben. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht haben Sie nach einem versicherten Schadenfall oder einer Prämienerhöhung.

Mit der Versicherung Kontakt aufnehmen

Wir empfehlen Ihnen und Ihrer Freundin, sich mit den Versicherern in Verbindung zu setzen und mitzuteilen, dass sie zusammenziehen werden. Die Versicherer werden Sie dann beraten. Einige Versicherer bieten in solchen Fällen nämlich Hand zur vorzeitigen Kündigung, respektive die Möglichkeit, die Versicherungen zusammenzulegen. Als Konkubinatspaar können Sie je nach Versicherungsgesellschaft eine Privathaftpflicht-Einzelversicherung mit Erwähnung der zweiten Person oder eine Familienversicherung abschliessen. Auch die Hausratversicherung kann in dieselbe Police eingeschlossen werden.