Pri­vat­ver­si­che­rer weh­ren sich wei­ter­hin ge­gen Ein­be­zug im Fi­d­leg

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Der Bundesrat hat heute das neue Finanzdienstleistungsgesetz Fidleg verabschiedet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV spricht sich nach wie vor gegen die Unterstellung der Privatversicherer unter das neue Gesetz aus. Dank spezieller Versicherungsgesetze geniessen die Versicherungskunden schon heute einen sehr hohen Schutz. Einzelne Anliegen des Fidlegs zur Verbesserung der Kundeninformation und der Beratung sollen in die bereits bestehenden Gesetze aufgenommen werden. 

Zürich, 4. November 2015 – Heute hat der Bundesrat das neue Finanzdienstleistungsgesetz Fidleg gut geheissen. Damit reagiert er auf die Finanzkrise von 2008 und will Kleinanleger besser schützen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist weiterhin der Ansicht, dass die Privatversicherer nicht unter die Bestimmungen des Fidlegs fallen sollen. Auch in der EU sind die Versicherungsgesellschaften von der Richtlinie Mifid II, der analogen Regelung zum Fidleg, ausgenommen.

Versicherungskunden sind bereits sehr gut geschützt: Strenge Eigenkapitalanforderungen schützen die Konsumenten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen, das Versicherungsvertragsgesetz VVG und das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG bezwecken deren Schutz vor Missbrauch. Schweizer Versicherungskunden waren deshalb von der Finanzkrise 2008 nicht betroffen.

Bestehende Gesetze nutzen

Der Bundesrat will ausgewählte Lebensversicherungsprodukte dem Fidleg unterstellen, ohne die bereits bestehenden Branchengesetze zu nutzen. Für diese Produkte würden fortan die bisherigen Versicherungsgesetze VAG, VVG sowie zusätzlich das Fidleg gelten – also drei Gesetze. Das ist nicht nötig. Allfällige Schutzdefizite im Versicherungsbereich müssen in den bestehenden Gesetzen behoben werden. Im Interesse eines sachgerechten Konsumentenschutzes und für eine praktikable Lösung unterstützt der SVV deshalb die anstehenden Revisionen des VAG und des VVG.

Das Fidleg enthält einzelne sinnvolle Anliegen, die nach Auffassung der Privatversicherer in die Branchengesetze aufgenommen werden können: Zum Beispiel kann die Pflicht, einzelnen Lebensversicherungsprodukten ein Basisinformationsblatt beizulegen, im VAG oder VVG geregelt werden. Die im Fidleg vorgesehene Auflage zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsberater haben die Privatversicherer bereits erfüllt. Mit dem Branchenregister Cicero haben sie ein Qualitätslabel geschaffen, das auf der Aus- und stetigen Weiterbildung der Berater basiert. Die gesetzliche Verankerung des Registers ist ebenfalls in den schon existierenden Gesetzen möglich.