Bun­des­ge­setz über den elek­tro­ni­schen Iden­ti­täts­nach­weis

Position

In der Schweiz existiert derzeit keine elektronische Identität (E-ID). Im Jahr 2021 hatten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen die Einführung einer E-ID ausgesprochen, da diese durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen. Daraufhin beauftragte der Bundesrat eine neue Gesetzesvorlage, die vom Parlament in der Wintersession 2024 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 28. September 2025 zur Abstimmung.

Der SVV begrüsst das E-ID-Gesetz.

Immer mehr Geschäftsprozesse verlagern sich in die digitale Welt. Viele alltägliche Besorgungen lassen sich zum Teil nur noch online erledigen. Das Bedürfnis, dies auf eine einfache Art und Weise, aber trotzdem in einem sicheren Umfeld zu tun, nimmt zu. Mit der neuen E-ID des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos sein und Freiwilligkeit basieren. 

Die Versicherungswirtschaft ist überzeugt, dass die zunehmende Digitalisierung des Landes und damit auch der Wirtschaft eine elektronische Identität unabdingbar macht. Hierfür benötigt die Schweiz rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die mit dem neuen E-ID-Gesetz geschaffen werden sollen. Ein elektronischer Identitätsnachweis ist beispielsweise hilfreich, um beim Online-Abschluss einer Versicherung die Kundinnen und Kunden eindeutig zu identifizieren beziehungsweise zu authentifizieren.