So­zi­al­part­ner­dia­log zur BVG-Re­vi­si­on ab­ge­schlos­sen – nun ist der Bun­des­rat ge­for­dert

Medienmitteilung02. Juli 2019

Am 2. Juli haben zunächst der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband ihren Kompromissvorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge präsentiert. Kurz darauf stellte der Schweizerische Gewerbeverband seinen Lösungsvorschlag vor. Der Schweizerische Versicherungsverband anerkennt den Effort der beteiligten Organisationen. Er nimmt die Lösungsvorschläge zur Kenntnis und prüft diese sorgfältig. Erst dann wird der Branchenverband Stellung beziehen.

Das grosse Engagement der vier am Sozialpartnerdialog beteiligten Organisationen unterstreicht die Wichtigkeit, die sie der beruflichen Vorsorge beimessen und bringt den hohen Reformbedarf dieses tragenden Pfeilers des schweizerischen Dreisäulensystems zum Ausdruck. Auch aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) ist die Stabilisierung der beruflichen Vorsorge zwingend und dringend. Diese bedingt insbesondere die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und die Einführung eines zusätzlichen Umwandlungssatz-Finanzierungsbeitrages. Der SVV wird die am Dienstag präsentierten Vorschläge analysieren und gestützt darauf Position beziehen. Der Bundesrat ist seinerseits gefordert, rasch eine BVG-Reform in die Wege zu leiten, die spätestens per Anfang 2022 in Kraft treten kann.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband führten seit April 2018 im Auftrag von Bundesrat Alain Berset Gespräche. Deren Ziel bestand darin, nach dem Scheitern des Reformprojektes «Altersvorsorge 2020» im Rahmen eines «Sozialpartnerdialogs» innert Jahresfrist einen Vorschlag der Sozialpartner für die Reform der beruflichen Vorsorge zu erarbeiten. Im April 2019 wurde diese Frist um drei Monate verlängert. Die am Dienstag stattgefundenen Medienkonferenzen markieren den Abschluss des Sozialpartnerdialogs.

Zunächst informierten der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband. Ihr Vorschlag berücksichtigt sowohl Ansätze aus der Reform «Altersvorsorge 2020» als auch davon abweichende Ideen. Zu letzteren gehört namentlich die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem  Schritt sowie die Einführung eines Rentenzuschlages zwecks Kompensation der Umwandlungssatzsenkung für die Übergangsgeneration.

Kurz darauf präsentierte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) seinen Vorschlag. Dieser unterscheidet sich in zentralen Teilen von jenem der anderen Sozialpartner. So ist aus Sicht des SGV auf eine Reduktion des Koordinationsabzuges zu verzichten, um eine starke finanzielle Mehrbelastung im Niedriglohnbereich zu vermeiden. Auch lehnt der Gewerbeverband den im Vorschlag der anderen Sozialpartner vorgesehenen Rentenzuschlag dezidiert ab, da dieser im für das BVG systemfremden Umlageverfahren finanziert werden soll.
 

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

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