Miet­ertrags­aus­fall nach Brand – kann ich das ver­si­chern?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich besitze ein älteres Mehrfamilienhaus. Ein technischer Defekt in der Hausinstallation hat zu einem grösseren Brand geführt. Alle sechs Mieter müssen für Monate ausziehen. Wer kommt für die entstandenen Schäden und die ausbleibenden Mieten auf?

Für die Schäden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung auf. Die Schäden am Hausrat (Tische, Stühle, Betten etc.) werden von den privaten Hausratversicherungen der jeweiligen Mieter zum Neuwert übernommen. Als Eigentümer eines Gebäudes, das offenbar wegen eines Mangels Schäden verursacht hat, können Sie haftbar gemacht werden. So werden jene Mieter, die ihren eigenen Hausrat nicht gegen Feuerschäden versichert haben, von Ihnen Schadenersatz verlangen. Sofern Sie über eine Gebäude-Haftpflichtversicherung verfügen, wird sich diese an Ihrer Stelle um die eingehenden Forderungen kümmern. Dazu gehören die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die korrekte Berechnung und Entschädigung des Schadens an den vom Brand betroffenen Sachen oder allenfalls die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen Sie als Gebäudeeigentümer. Die Haftpflichtversicherung vergütet – im Gegensatz zur Neuwertdeckung in der Sachversicherung – den geschuldeten Zeitwert.

Privatversicherer fangen Ertragsausfälle auf

Die Mieter haben offenbar die monatlichen Mietzinszahlungen an Sie wegen der Unbenutzbarkeit der beschädigten Räume eingestellt. Wer nach einem Brand, einem grösseren Wasser- oder Elementarschaden als Liegenschaftsbesitzer auch gegen solche Ertragsausfälle versichert sein will, erhält bei seinem privaten Sachversicherer einen entsprechenden Versicherungsschutz.