Mar­der­schä­den am Au­to – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Vor einigen Tagen wurde mein Auto im offenen Unterstand unseres Hauses von Mardern beschädigt. Mehrere Kabel im Motorraum waren zerbissen. Bezahlt die Versicherung die Reparatur- und Abschleppkosten?

Die Tiere sind herzig anzuschauen, ein Schaden am Auto verursacht aber Ärger und Umtriebe. Nicht selten werden Kunststoffteile von Fahrzeugen, wie beispielsweise Zündkabel, Manschetten, Isolationen oder Öl-/Kühlwasserschläuche, durch Marderbisse beschädigt. Die Reparaturkosten solcher Schäden werden in der Regel von den Teilkaskoversicherungen ohne Selbstbehalt übernommen. Meist sind dabei auch die durch Marderbisse entstandenen Folgeschäden am Fahrzeug versichert. Überprüfen Sie diesen Versicherungsschutz aber in Ihrer Versicherungspolice: die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geben detailliert darüber Auskunft.

Kaskoversicherung und Pannendienst

Der Versicherungsschutz bezüglich des Abschleppens des beschädigten Fahrzeugs ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. In der Regel ist das Abschleppen eines nicht fahrtüchtigen Autos nach einem versicherten Schadenereignis (in diesem Fall der Marderschaden) in die nächstgelegene, für die Reparatur geeignete Werkstatt über die Kaskoversicherung gedeckt. Zusätzlich bieten viele Gesellschaften in der Motorfahrzeugversicherung eine spezielle Pannendeckung und entsprechende Dienstleistungen im Rahmen der Grundversicherung oder als Zusatzversicherung an. Diese Deckung gilt auch dann, wenn kein versichertes Kasko-Schadenereignis vorliegt. Über den genauen Deckungsumfang dieses Versicherungsschutzes orientieren ebenfalls die AVB in Ihrer Versicherungspolice. Falls Unklarheiten bestehen, so können Sie sich an Ihren Kundenberater wenden.