Land­frau­en­ver­ein – braucht es ei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Unser Landfrauenverein trifft sich regelmässig und führt kleine Anlässe und Ausflüge durch, im Winter einen Schlittelplausch. Sind wir für Unfälle oder Sachschäden bei Anlässen verantwortlich? Wie können wir uns absichern?

Bei Unfällen an einem vom Landfrauenverein organisierten Anlass für Mitglieder und weitere Interessierte wird entweder die berufliche Unfallversicherung aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes UVG (wenn der Verunfallte mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet) oder die Krankenkasse (nur Heilungskosten) den Verunfallten entschädigen. Kann dem Veranstalter des Anlasses ein schuldhaftes Verhalten bei Planung und/ oder Durchführung des Anlasses vorgeworfen werden, würden diese Versicherer einen Rückgriff prüfen und unter Umständen einen Teil der Kosten vom Veranstalter zurückfordern. Dies gilt auch für nichtversicherte Folgekosten eines Unfalles.

Vereinshaftpflichtversicherung bietet Schutz

Der Landfrauenverein kann sich gegen solche Haftpflichtansprüche durch den Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung schützen, womit neben der Haftung der Vereinsmitglieder auch die Organhaftung der Vorstandsmitglieder aus ihrer Tä-tigkeit im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten abgedeckt ist. Die Verantwortung des Vereins bei von ihm organisierten Anlässen erstreckt sich im Übrigen nicht nur auf Unfall- oder Sachschäden, sondern beispielsweise auch auf Erkrankungen durch verdorbene Lebensmittel am Imbissstand oder in einer Festwirtschaft.