Kreuz­fahrt – Ab­sa­ge we­gen Krank­heit

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wir wollen uns einen langjährigen Wunsch erfüllen und haben im Sinn, eine grosse Kreuzfahrt zu buchen. Was passiert, wenn ich oder meine Frau vorher krank wird und wir die Reise nicht antreten können?

Bei der Absage von gebuchten Reisen ist meistens eine kleinere oder grössere Annullierungsgebühr zu bezahlen. Für diesen Fall empfehlen die Reiseveranstalter ihren Kunden den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Sie springt dann ein, wenn jemand die Reise aus zwingenden Gründen absagen muss. Die Veranstalter sind auch bereit, eine solche Versicherung zu vermitteln. Einen identischen Schutz bekommt auch, wer bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für eine Reiseversicherung für ein ganzes Jahr abschliesst, in dem die Annullierungskosten enthalten sind.

Schutz fürs ganze Jahr

Mit dieser Reiseversicherung sind Sie bei Zwischenfällen, die auf sämtlichen Reisen das ganze Jahr über passieren können, für eine relativ günstige Prämie gedeckt. Zum Beispiel dann, wenn Sie unterwegs schwer erkranken und heimtransportiert werden müssen. Erkundigen Sie sich über die bestehenden Möglichkeiten bei Ihrem Versicherungsberater.