Krei­sel­ver­kehr – wer haf­tet bei ei­nem Un­fall?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich passiere jeden Morgen einen gefährlichen Kreisel. Wenn ich mich bereits im Kreisel befinde, wird mir häufig der Weg abgeschnitten. Wer wäre haftbar bei einem Unfall?

Wer in einen Kreisverkehr einfädeln will, muss dem Verkehr im Kreisel immer den Vortritt lassen. Die Einfahrt ist, wenn möglich, ohne Anhalten, aber in gemässigtem Tempo anzugehen. Das Kreiselsystem basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und erfordert von jedem Verkehrsteilnehmer ein besonders vorsichtiges Verhalten.

Es gilt Linksvortritt

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass im Kreisel grundsätzlich Linksvortritt gilt. Wer in den Kreisel einfährt, muss also sicher sein, dass er keine von links kommenden Fahrzeuge gefährdet. Der in den Kreisel einfahrende Lenker darf jedoch darauf vertrauen, dass sich Fahrzeuge von links ebenfalls korrekt verhalten und vor der Einfahrt ihre Fahrt verlangsamen. Nur so ist ein Lenker in der Lage abzuschätzen, ob er ohne Behinderung des von links Kommenden in den Kreisel einfahren kann. Entsprechend beurteilen die Versicherer bei einem Unfall auch die Haftungsfrage. Wenn nicht eindeutig beantwortet werden kann, wer im Unrecht war, können die Versicherer eine angemessene Aufteilung der Haftung zwischen den Schadenbeteiligten vornehmen.