Klei­ne Au­to­beu­le – muss ich mit Bo­nus­ver­lust rech­nen?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich fuhr beim Rückwärtsfahren in ein parkiertes Fahrzeug. Beim anderen Auto entstand ein kleiner Schaden. Soll ich diesen Schaden meiner Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung melden? Was passiert mit meinem Bonus?

Grundsätzlich sollten Sie sämtliche Haftpflicht-Schadenfälle – ungeachtet der Schadenhöhe – umgehend ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Diese übernimmt anschliessend die Abklärungen und Schadenbehandlung unter Berücksichtigung der haftpflichtrechtlichen Gegebenheiten (Schadenhöhe, Fahrzeugwert etc.). Ihr Bonus wird dadurch belastet werden. Sobald der Schadenfall erledigt ist, werden Sie jedoch über den bezahlten Schadenbetrag sowie den erlittenen Bonusverlust (Bonusrückstufung) informiert. Sollte die bezahlte Reparaturrechnung kleiner sein als der Bonusverlust, haben Sie die Möglichkeit, der Versicherungsgesellschaft innert 30 Tagen ihre Aufwendungen zurück zu vergüten. In diesem Fall wird die Bonusrückstufung korrigiert.

Bonusschutzversicherung möglich

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Bonusschutzversicherung an. Dies hat zur Folge, dass Motorfahrzeug-Haftpflicht-, aber auch Motorfahrzeug-Kaskofälle ohne Bonusrückstufung bezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei ihrer Versicherungsgesellschaft über Deckungsumfang und Abschlussmöglichkeit dieser Versicherung zu informieren.