Kind schlägt Schei­be ein – zahlt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Mein 5-jähriger Sohn hat beim Hockeyspielen mit dem Puck eine Fensterscheibe im Nachbarhaus eingeschlagen. Der Nachbar hat mir die Rechnung für die Scheibe zugestellt. Zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Solche Fälle sind zwar ärgerlich, können aber auch bei sorgfältiger Betreuung der Kinder nicht immer verhindert werden. Wenn Ihr Nachbar keine Glasbruchversicherung abgeschlossen hat, müsste er den Schaden eigentlich aus der eigenen Tasche bezahlen, denn kleine Kinder haften gemäss Gesetz häufig nicht, weil sie wegen ihrer mangelnden Urteilsfähigkeit in vielen Situationen gar nicht schuldhaft handeln können. Dennoch ist es verständlich, dass Sie sich moralisch verpflichtet fühlen, Ihrem Nachbarn den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Privathaftpflichtversicherung springt ein

Werden Dritte durch urteilsunfähige Personen, die im gleichen Haushalt wie der Versicherte wohnen, geschädigt, so dürften die meisten Privathaftpflichtversicherungen auf Kundenwunsch für diese Schäden aufkommen – die Versicherer sehen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen oft eine Deckung für derartige Fälle vor. Viele Schweizer Privatversicherer bieten hier also Hand für eine Lösung zugunsten des Geschädigten, obschon der Gesetzgeber eine deutlich strengere Auslegung zulassen würde. Ein kleiner Tipp: Suchen Sie doch gemeinsam mit Ihrem Sohn nach Möglichkeiten, damit es bei seinen Hockey-Trainings nicht wiederholt zu Schäden kommen kann; sonst könnte Ihr Versicherer möglicherweise das Interesse am Vertrag verlieren und ihn in einem künftigen Schadenfall kündigen.