Kei­le­rei vor Dis­ko­thek – wer be­zahlt den Zahn­arzt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Meine 17-jährige Tochter macht eine Lehre im Detailhandel. Letzthin geriet sie in einer Diskothek in eine Keilerei. Ihr musste ein Zahnstück angesetzt werden. Wer bezahlt die Zahnarztrechnung?

Ihre Tochter macht eine Lehre und ist damit bei ihrem Arbeitgeber obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Zahnarztrechnung wird demnach von der Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlt. Die Unfallversicherung richtet auch Taggelder aus, wenn ihre Tochter längere Zeit nicht arbeitsfähig ist. Dabei würden sie die Taggelder um mindestens die Hälfte kürzen, wenn Ihre Tochter schuldhaft an der Rauferei beteiligt gewesen wäre. War sie jedoch unbeteiligt oder hat sie einem Wehrlosen Hilfe geleistet, werden die vollen Leistungen entrichtet.

Verantwortliche kommen zur Kasse

Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung verfügt über kein Anstellungsverhältnis und ist damit nicht bei einem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. In diesen Fällen wird die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen. Sowohl der Unfallversicherer als auch die Krankenkasse werden versuchen, gegen die Verantwortlichen der Rauferei Regress zu nehmen und diese zur Kasse zu bitten.