Kat­zen be­schä­di­gen Miet­woh­nung – haf­tet der Mie­ter?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wir haben unsere Mietwohnung nach vier Jahren gekündigt. Unsere zwei Katzen haben im Verlaufe der Zeit tiefe Kratzspuren an den Wänden mehrerer Zimmer hinterlassen. Bezahlt unsere Privathaftpflichtversicherung?

Tiere, namentlich Hunde und Katzen, richten immer wieder Schäden an Wohnungen an (wie abgewetzte Tapetenstücke, zerkratzte Parkettböden etc.). Die Instandstellungskosten sind manchmal erheblich. Die Wohnung ist bei Mietende in ordnungsgemässem Zustand zu übergeben; ist dies nicht der Fall, so haftet der Mieter dem Vermieter für den entstandenen Schaden. Wobei eine normale Abnutzung bei vertragsgemässem Gebrauch nicht als Schaden gilt.

Sorgfaltspflichten des Mieters bei der Tierhaltung

Die Privathaftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden an der Mietwohnung («Mieterschäden») auch im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren. Dabei kommt allenfalls ein erhöhter Selbstbehalt zur Anwendung (massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB der Police). Tierhalter sollten sich trotz dieses Versicherungsschutzes aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Erstreckt sich eine Beschädigung über längere Zeit und hat sich der Schaden stetig verschlimmert, so kann dem Tierhalter vorgeworfen werden, nichts dagegen unternommen zu haben. Lässt der Mieter also in solchen Fällen nicht die erforderliche Sorgfalt walten, so können die Versicherungen im Schadenfall ihre Leistungen einschränken oder ganz ablehnen.