In­line-Ska­ter oh­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung – wer be­zahlt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Meine Tochter wurde auf dem Trottoir von einem Inline-Skater angefahren und verletzt. Es stellte sich heraus, dass der Skater nicht privat haftpflichtversichert ist. Wer bezahlt den Schaden?

Für die Heilungskosten kommen die obligatorische Unfallversicherung bzw. die Krankenkasse Ihrer Tochter auf. Für einen allfälligen weiteren, nicht gedeckten Schaden, wie etwa Lohnausfall, muss der Inline-Skater persönlich einstehen, sofern er haftpflichtig ist. Nach dem Strassenverkehrsgesetz darf der Inline-Skater zwar auf dem Trottoir fahren, er muss aber die Geschwindigkeit und die Fahrweise den Umständen anpassen und hat insbesondere den Fussgängern den Vortritt zu gewähren. Die Erfahrung zeigt, dass die Haftpflicht bei den meisten Kollisionen zwischen Inline-Skatern und Fussgängern beim Inline-Skater liegt. Wenn sich Ihre Tochter nicht völlig unvernünftig verhalten hat, wird sie den Inline-Skater für Schäden aus der Kollision belangen können.

Wichtige Privathaftpflichtversicherung

In Ihrem Fall muss der Inline-Skater für diese Schäden selbst aufkommen, da er keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dies kann zu einer schweren finanziellen Belastung führen. Deshalb ist Inline-Skatern der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung dringend zu empfehlen.