Ich erlaube einem 11-jährigen Mädchen aus der Nachbarschaft gelegentlich, mit meinem Schäferhund alleine spazieren zu gehen. Bin ich haftbar, wenn das Mädchen meinen Hund nicht mehr zurückhalten kann und dieser jemanden beisst?
Als Tierhalterin sind Sie gemäss Obligationenrecht für den Schaden haftpflichtig, den der von Ihnen gehaltene Hund verursacht. Ausser Sie können nachweisen, dass Sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewandt haben. Diese Regelung gilt auch, wenn eine Hilfsperson das Tier an Ihrer Stelle betreut. In Ihrem Falle würde gewiss in Betracht fallen, dass das 11-jährige Mädchen aufgrund seiner geringen Körperkraft von vornherein riskierte, den kräftigen Schäferhund nicht meistern zu können. Eine Entlastung wäre daher kaum möglich und Sie würden damit für den Schaden haften.
Nicht kleinen Mädchen überlassen
Heilungskosten und weitere Schäden wären zwar grundsätzlich über Ihre Privat-haftpflichtversicherung gedeckt. Je nach den Umständen müssten Sie allerdings damit rechnen, dass die Versicherung Ihr Verhalten – einem 11-jährigen Kind einen kräftigen Hund zu überlassen – als grobfahrlässig einstuft und Sie einen Teil des versicherten Schadens selbst übernehmen müssen. Für den ungedeckten Rest des Schadens müssten Sie auch einstehen.